Garantie
Savoir Beds bietet 25 Jahre Garantie auf wichtige Teile Ihres Bettes. Die Garantie gilt nicht für Matratzen ohne Savoir Boxspring und schließt Topper aus. Bitte beachten Sie die Pflegehinweise, damit Ihre Garantie erhalten bleibt. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Bett innerhalb eines Monats nach dem Kauf registrieren.
Zusätzlich zu den Verbraucherrechten nach britischem Recht gilt für alle Bettgarnituren von Savoir Beds Limited (SBL) eine 25-jährige Garantie gegen Bruch der Bettfedern und des Bettrahmens. SBL bietet folgende Garantie:
1. Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer. Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die Zusendung der ausgefüllten Garantiekarte zur Registrierung an SBL oder die Ausfüllung des Registrierungsformulars innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Garantiekarte innerhalb eines Monats nach Lieferung an SBL gesendet oder die Online-Registrierung abgeschlossen wird.
2. Die Garantie deckt Brüche der Metallfedern oder des Boxspringrahmens ab. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung, Schäden durch die Verwendung eines ungeeigneten Bettrahmens oder einer ungeeigneten Unterlage (bei verbundenen Lattenrosten Schäden durch die Verwendung eines ungeeigneten Bettrahmens mit geeigneter Stütze in jeder Ecke) und Schäden an der Matratze durch die Verwendung eines ungeeigneten oder alten Boxspring-/Unterbau-/Lattenrostsystems. Die Garantie gilt nicht für Betten, die sich in einem unhygienischen Zustand befinden.
3. Damit diese Garantie gültig ist, müssen Sie der Erstkäufer sein, das Bett über einen autorisierten Ausstellungsraum in dem Land gekauft haben, in dem sich das Bett befindet, und innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem der Schaden festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden müssen, eine schriftliche Beschwerde unter Angabe der Produktionsnummer bei SBL eingereicht haben.
4. Nach Eingang der Reklamation wird SBL den Mangel unverzüglich prüfen und beheben. SBL informiert den Kunden darüber, ob die Prüfung und/oder Reparatur beim Kunden vor Ort erfolgt oder ob das Bett zur Prüfung und/oder Reparatur zu SBL oder einem autorisierten SBL-Ausstellungsraum transportiert werden soll. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, organisiert SBL den notwendigen Transport. Die Transportkosten des Produkts zum und vom Ausstellungsraum bzw. der SBL-Produktionsstätte trägt der Käufer. SBL behält sich das Recht vor, die Art der Behebung zu bestimmen und das Bett auf eigene Kosten zu reparieren oder zu ersetzen. Sollten zum Zeitpunkt der Reklamation keine identischen Materialien verfügbar sein, ersetzt SBL das Bett durch gleichwertiges oder höherwertiges Material oder erstattet nach eigener Wahl den Kaufpreis.
5. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht durch die Garantie abgedeckt ist, trägt der Käufer nach billigem Ermessen von SBL die durch die irrtümliche Reklamation entstandenen Kosten.
6. SBL haftet nicht für Neben- oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung dieses Produkts oder aus der Verletzung dieser oder einer anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie ergeben. SBL übernimmt keine Garantie dafür, dass dieses Produkt für den Gesundheitszustand einer Person geeignet ist.
7. Die gesetzlichen Rechte des Kunden nach den geltenden Verbraucherschutzgesetzen werden durch die Garantieerklärung in keiner Weise beeinträchtigt.